Legionellenprüfung
06. Mai 2020
Die geltende Trinkwasserverordnung sieht vor, dass u.a. Wohngebäude mit einem Speicher-Trinkwassererwärmer von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle im Drei-Jahres-Rhythmus auf Legionellenbefall zu prüfen ist.
Die im vergangenen Jahr durchgeführten Beprobungen wiesen vereinzelt Befall aus. Hier hat der Bauverein umgehend reagiert, indem zum einen die Vorlauftemperaturen in den Speichern erhöht wurden bzw. in den betroffenen Wohnungen ein Austausch sämtlicher Armaturen inkl. vorhandener Schläuche erfolgte. Die Wirkung der Maßnahmen zeigte sich unmittelbar in den Nachkontrollen, die ausnahmslos positive Werte auswiesen.